Der Müllkalender 2012 ......ist für Sie als Bürger der Gemeinde Schwalmtal bzw. Grundstückseigentümer in Schwalmtal, in Papierform an der Gemeindeverwaltung in Renzendorf erhältlich.
Müllkalender 2012 als PDF-Datei Allgemeine Informationen rund um den ZAV, Müllabfuhr, Gebühren, Müllgefäße, etc.
Informationen zur Sperrmüllabfuhr 2012Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis erweitert sein Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger. Ab März 2011 wird das Entsorgungszentrum Vogelsberg -Schwalmtal - Brauerschwend (EZV) bis auf weiteres zusätzlich am 1. Samstag im Monat von 09.oo bis 12.00 Uhr geöffnet.Die normalen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr. Hier können Sperrmüll, Wertstoffe und anderer Abfall abgegeben werden. Sperrmüll kann dort abgegeben werden, wenn man die kommunale Sammlung und Abholung nicht nutzen möchte oder sehr kurzfristig entsorgt werden soll. Es gilt für die Abgabe am EZV die gleiche Regelung der Satzung wie bei der Abholung auch. Das heißt: Man muss noch Anspruch auf eine Abholung/Anlieferung haben. Daher sollte man ggf. vorher mit dem ZAV eine Anlieferung absprechen, um Probleme zu vermeiden und die Abgabe kostenneutralbleibet. Ab dem 12. März sind auch wieder alle Sammelstellen für Grünabfall wieder geöffnet. Die annahmestellen Billertshausen und Mücke sind ganzjährig geöffnet. Ebenso kann man jederzeit Grünabfall während der Öffnungszeiten des EZV dort abgeben.
Was ist Sperrmüll ? Zum Sperrmüll gehören alle festen, großen, sperrigen Haushaltsgegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und die wegen ihrer Größe auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in eine Standard-Restmülltonne (120 Liter Fassungsvermögen!) oder in zugelassene Müllsäcke passen, keine Verpackungen darstellen und nicht aus Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen stammen.
Hierzu gehören z.B. (Auszug).
Bettgestelle, Federbett, Matratzen, Möbel, Möbelstücke, Möbelteile, Polstermöbel, Sprungrahmen, Schränke, Truhen, Vitrinen etc. große Teppiche (nicht verklebt oder verbunden), Fußbodenbeläge (z.B. Linoleum. Teppichboden, nicht verklebt oder verbunden) [ Nicht: Laminat oder Parkett (auch unverbunden!)] großes Spielzeug, Wannen, Wäschekörbe, Luftmatratzen, Zelte, Planen, große Kunststoffteile, Regale, Lattenroste, Sofa, Stuhl, Tische, große Schrottteile, Fahrräder, Altholz allgemein, große Behältnisse (ohne Inhalt, sofern nicht Verpackung. Fragen Sie Ihren Handwerker bei Renovierungsmaßnahmen, ob Altmaterialien von ihm zurückgenommen werden).
Elektroaltgeräteentsorgung:Elektrogroßgeräte (zwei Kanten mit einer Länge von mindestens 50 cm), Kühl- und Bildschirmgeräte
Keine Elektrokleingeräte (zwei Kanten mit einer Länge von weniger als 50 cm). Diese können an den Sammelstellen der Städte und Gemeinden, Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen am Entsorgungszentrum Vogelsberg oder bei der Sonderabfallkleinmengensammlung abgegeben werden.
Was ist zugelassen: Auch wenn die von Ihnen angemeldeten Gegenstände zum Sperrmüll gehören sind dennoch einige weitere Dinge zu beachten:
Das Gewicht eines Einzelstückes darf 50 kg nicht überschreiten. Die Größe des Sperrmülls ist begrenzt auf Stücke von maximal 2 m Länge, 1 m Breite und 0,75 m Höhe. Größere Teile sind ggf. zu zerlegen oder auf o. g. Maße zu zerkleinern. Die Gesamtmenge pro Haushaltung, die im Rahmen einer Sammlung mitgenommen wird, darf 4 m³ nicht überschreiten. Abfall wird nicht dadurch zu Sperrmüll, dass es viel ist! Alle Kartons, Säcke oder andere Behältnisse, die kleinteiligen Abfall enthalten, der nicht Sperrmüll ist, werden nicht mit genommen. Diese Abfälle sind über die Restabfallsammlung zu entsorgen. Abfälle, auch sperrige, die Verpackungen darstellen, sind grundsätzlich kein Sperrmüll sondern über die Dualen Systeme oder die von den Herstellern und Vertreibern genannten Rücknahmesysteme zu entsorgen.
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen die anfallenden Abfälle einer Verwertung zuzuführen. Dies ist die umweltschonendste Form der Entsorgung. Sie trägt wesentlich dazu bei, Rohstoffressourcen zu schonen. Stellen Sie daher die Abfälle rechtzeitig (am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr) und gut erkennbar an den Straßenrand.
Prüfen Sie auch bitte, ob Gegenstände vielleicht noch „wieder- oder weiterverwendet“ werden können, denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb sollten Sie schon beim Einkauf darauf achten, dass möglichst wenig Abfälle entstehen bzw. die unvermeidbaren Abfälle einer Verwertung zugeführt werden können.
Nicht zum Sperrmüll gehören: Grundsätzlich ausgeschlossen von der Sperrmüllsammlung sind:
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder bei:
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis Am Graben 96
36341 Lauterbach Fax.: 06641 / 9671 - 20 e-mail: info@zav-online.de Internet: www.zav-online.de
Medikamentenreste sind in der Apotheke abzugeben.
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